BFSG-Studie 2026: Alle 34 geprüften Onlineshops haben schwere Barrieren
Wir haben die Startseiten von 34 bekannten deutschen Onlineshops automatisiert nach WCAG geprüft. 15 Monate nach Inkrafttreten des BFSG hat jeder Shop mindestens einen schwerwiegenden Befund.
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Onlineshops, die an Verbraucher verkaufen. Gut 15 Monate später wollten wir wissen, wie weit der deutsche E-Commerce wirklich ist. Dafür haben wir am 6. Oktober 2026 die Startseiten von 40 bekannten deutschen Onlineshops mit dem BFSG-Check automatisiert geprüft, 34 davon ließen sich vollständig auswerten.
Das Ergebnis ist eindeutig: Alle 34 Shops haben mindestens einen Befund, den axe-core als schwerwiegend oder kritisch einstuft. Dabei handelt es sich nicht um kleine Nebenprojekte, sondern um bekannte Marken mit eigenen Entwicklerteams oder Agenturen, viele davon mit einer Erklärung zur Barrierefreiheit.
Die wichtigsten Zahlen
| Befund | Shops | Anteil |
|---|---|---|
| Mindestens ein schwerwiegender oder kritischer Befund | 34 von 34 | 100 % |
| Mindestens ein kritischer Befund | 16 von 34 | 47 % |
| Kein Sprunglink zum Hauptinhalt | 27 von 34 | 79 % |
| Zu geringe Farbkontraste | 17 von 34 | 50 % |
| Kein erkennbarer Link zur Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Startseite | 17 von 34 | 50 % |
| Sichtbare Beschriftung weicht vom zugänglichen Namen ab | 15 von 34 | 44 % |
| Links ohne zugänglichen Namen | 14 von 34 | 41 % |
| Bilder ohne Alternativtext | 9 von 34 | 26 % |
| Zu kleine Klickflächen (WCAG 2.2) | 8 von 34 | 24 % |
| Buttons ohne zugänglichen Namen | 7 von 34 | 21 % |
| Horizontales Scrollen bei 320 Pixel Breite | 6 von 34 | 18 % |
| Zoom auf Mobilgeräten gesperrt | 2 von 34 | 6 % |
Im Median fanden wir 25 betroffene Elemente pro Startseite. Und das ist nur die Startseite: Produktseiten, Warenkorb und Checkout, auf denen Formulare und dynamische Elemente hinzukommen, sind in der Praxis meist noch fehleranfälliger.
Was die Befunde für Ihre Kunden bedeuten
Fehlende Sprunglinks zwingen Tastaturnutzer, sich bei jeder Seite durch Logo, Mega-Menü und Banner zu tabben, bevor sie zum Inhalt kommen. Bei Shops mit großen Navigationen sind das schnell 50 und mehr Tastendrücke.
Zu geringe Kontraste betreffen nicht nur Menschen mit Sehbehinderung, sondern jeden, der sein Smartphone in der Sonne benutzt. Typische Fälle sind hellgraue Preise, weiße Schrift auf Fotos und dezente Hinweise im Warenkorb.
Links und Buttons ohne Namen sind meist Icons: Warenkorb, Suche, Merkzettel, Slider-Pfeile, Social-Media-Links. Ein Screenreader liest dann nur „Link“ oder „Schaltfläche“ vor. Wer nicht sieht, weiß nicht, was passiert, wenn er klickt.
Abweichende Beschriftungen treffen Menschen, die ihren Computer per Sprache steuern. Steht auf einem Button „In den Warenkorb“, im Code aber ein anderes aria-label, funktioniert der Sprachbefehl „Klicke In den Warenkorb“ nicht.
Fehlende Alternativtexte sorgen dafür, dass Produktbilder, Banner mit Aktionstexten und Logos für Screenreader-Nutzer unsichtbar bleiben.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit fehlt oft
Das BFSG verlangt, dass Sie in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder an anderer deutlich wahrnehmbarer Stelle beschreiben, wie Ihr Shop die Anforderungen erfüllt. Bei der Hälfte der geprüften Shops fanden wir auf der Startseite keinen erkennbaren Link dazu. Möglicherweise steht die Information in den AGB oder ist anders benannt. Für Kunden ist sie dann aber kaum zu finden. Wie eine solche Erklärung aufgebaut sein kann, zeigen wir in Erklärung zur Barrierefreiheit: Muster für Onlineshops.
Bemerkenswert ist außerdem: Viele Shops, die eine Erklärung veröffentlicht haben, zeigen trotzdem kritische Befunde. Eine Erklärung ersetzt keine Umsetzung, sie dokumentiert sie.
Shopsysteme: Das Theme entscheidet
18 der 34 Shops laufen auf Shopify, 5 auf Magento, je 2 auf WooCommerce und einer auf Shopware, die übrigen auf eigenen oder nicht erkennbaren Systemen. Auf allen Plattformen fanden wir dieselben Fehlertypen. Das bestätigt, was wir aus Projekten kennen: Barrieren entstehen fast nie im Kern des Shopsystems, sondern in Themes, Apps, Plugins und Inhalten. Konkrete Anleitungen finden Sie für Shopify und Shopware.
So sind wir vorgegangen
- Auswahl: 40 bekannte deutsche Onlineshops, überwiegend Direct-to-Consumer-Marken aus Mode, Lebensmitteln, Kosmetik und Outdoor. Sechs Shops waren nicht erreichbar oder haben automatisierte Zugriffe blockiert.
- Umfang: jeweils nur die Startseite, geprüft am 6. Oktober 2026 in einem echten Chromium-Browser.
- Regeln: axe-core 4.14 mit den Regeln für WCAG 2.0, 2.1 und 2.2 in den Stufen A und AA, ergänzt um eigene Prüfungen für Sprunglink, Zoom, Umbruch bei 320 Pixel Breite und den Link zur Erklärung zur Barrierefreiheit.
- Grenzen: Automatisierte Tests erkennen nach gängigen Schätzungen nur 30 bis 40 % aller Barrieren. Die tatsächliche Zahl der Probleme ist also eher höher. Gleichzeitig ist nicht jeder automatische Befund automatisch ein Rechtsverstoß. Die Studie ist eine technische Bestandsaufnahme, keine rechtliche Bewertung einzelner Shops.
Wir nennen bewusst keine Shopnamen. Es geht nicht darum, einzelne Händler vorzuführen, sondern zu zeigen, wo die Branche steht. Die Ergebnisse zeigen: Selbst gut aufgestellte Marken haben beim Thema Barrierefreiheit Lücken.
Was Sie jetzt tun können
- Prüfen Sie Ihren eigenen Shop. Der kostenlose Schnellcheck zeigt Ihnen in 30 Sekunden Ihren Score und die drei wichtigsten Probleme, ohne Anmeldung.
- Beheben Sie zuerst die Muster. Ein fehlender Name am Warenkorb-Icon steckt im Theme und taucht auf jeder Seite auf. Einmal behoben, ist er überall weg.
- Prüfen Sie Produktseiten und Warenkorb. Dort entscheiden sich Kauf und Abbruch. Der Vollbericht prüft bis zu 20 Seiten inklusive Produkt-, Kategorie- und Warenkorbseiten und liefert zu jedem Befund eine Lösung für Ihr Shopsystem.
- Testen Sie von Hand. Bedienen Sie Ihren Shop einmal nur mit der Tastatur, vom Startbildschirm bis zur Kasse. Welche Werkzeuge dabei helfen, steht in Barrierefreiheit im Onlineshop prüfen.
Dieser Artikel ist eine technische Einordnung und keine Rechtsberatung.