Erklärung zur Barrierefreiheit im Shop: Muster und Pflichtangaben
Was nach Anlage 3 BFSG in die Erklärung zur Barrierefreiheit Ihres Onlineshops gehört, wo Sie sie verlinken und ein vollständiges Muster mit Platzhaltern.
Jeder Onlineshop, der unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fällt, muss nicht nur technisch barrierefrei sein, sondern auch öffentlich darüber informieren. Diese Pflicht wird oft unterschätzt, dabei ist sie für Behörden und Wettbewerber am leichtesten zu prüfen: Ein Blick in den Footer genügt, um festzustellen, ob es die Seite gibt.
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Angaben das Gesetz verlangt, wo die Informationen stehen sollten, welche Fehler häufig vorkommen, und Sie erhalten ein vollständiges Muster zum Anpassen. Der Artikel ist eine praktische Hilfe und keine Rechtsberatung. Lassen Sie den fertigen Text im Zweifel von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen.
Erklärung oder Information: Was ist der richtige Begriff?
Im Alltag spricht fast jeder von der „Erklärung zur Barrierefreiheit“. Das BFSG selbst verwendet diesen Begriff aber nicht. Es verlangt „Informationen“ über die Barrierefreiheit Ihrer Dienstleistung nach Anlage 3 BFSG. Die Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) weist auf ihrer Website ausdrücklich auf diese Verwechslungsgefahr hin: Die „Erklärung zur Barrierefreiheit“ stammt aus den Vorgaben für Websites öffentlicher Stellen und folgt dort einem eigenen Schema.
Für Sie heißt das: Entscheidend ist der Inhalt, nicht die Überschrift. Wir empfehlen als Seitentitel „Informationen zur Barrierefreiheit“ oder schlicht „Barrierefreiheit“. Übernehmen Sie keine Vorlage für Behörden, ohne sie an die Anforderungen des BFSG anzupassen.
Die Pflichtangaben nach Anlage 3 BFSG
Nach § 14 Abs. 1 BFSG dürfen Sie Ihre Dienstleistung nur anbieten, wenn Sie die Informationen nach Anlage 3 erstellt und öffentlich in barrierefreier Form zugänglich gemacht haben. Anlage 3 nennt vier Bestandteile:
| Pflichtangabe | Was gemeint ist | Beispiel im Onlineshop |
|---|---|---|
| a) Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung | Was Ihr Shop anbietet, in verständlicher Sprache und barrierefreiem Format | „Wir verkaufen Outdoor-Bekleidung an Privatkunden in Deutschland und Österreich.“ |
| b) Erläuterungen zur Durchführung | Wie die Dienstleistung abläuft und was Nutzer dafür wissen müssen | Ablauf von Suche, Warenkorb, Checkout, Zahlung, Versand und Retoure |
| c) Beschreibung der Erfüllung der Anforderungen | Wie Ihr Shop die Anforderungen der BFSGV umsetzt | Angewandter Standard, umgesetzte Maßnahmen, Prüfmethode, bekannte Einschränkungen |
| d) Zuständige Marktüberwachungsbehörde | Name und Kontakt der Behörde | MLBF, Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg |
Zusätzlich verlangt § 19 BFSGV von Onlineshops, Informationen zur Barrierefreiheit der verkauften Produkte bereitzustellen, soweit der Hersteller sie liefert. Wenn Sie zum Beispiel Elektronik verkaufen und der Hersteller Angaben zu Bedienungshilfen macht, gehören diese auf die Produktseite. In den Informationen zur Barrierefreiheit können Sie erklären, wo Kunden diese Angaben finden.
Auch die Form ist geregelt: Nach § 12 BFSGV müssen Informationen über die Dienstleistung auffindbar, verständlich und in einem Textformat bereitgestellt werden, das sich in andere Formate umwandeln lässt. Eine HTML-Seite erfüllt das. Ein eingescanntes PDF oder eine Grafik nicht.
Sinnvolle Zusatzangaben
Folgende Angaben schreibt Anlage 3 nicht ausdrücklich vor, sie machen Ihre Informationen aber glaubwürdiger und nützlicher:
- Stand der Information mit Datum, damit klar ist, wie aktuell die Angaben sind.
- Prüfmethode: wann und wie Sie geprüft haben, zum Beispiel automatisiert und manuell mit Tastatur und Screenreader.
- Bekannte Einschränkungen mit geplanter Behebung und einer Alternative, etwa Bestellung per Telefon oder E-Mail.
- Kontakt für Barrieren: eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, unter der Nutzer Probleme melden können.
- Hinweis auf § 17 BFSG, falls Sie sich für einzelne Bereiche auf eine unverhältnismäßige Belastung berufen.
Wo die Informationen stehen müssen
Anlage 3 lässt zwei Wege zu: in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder „auf andere deutlich wahrnehmbare Weise“. In der Praxis hat sich eine eigene Seite durchgesetzt, die wie Impressum und Datenschutzerklärung im Footer jeder Seite verlinkt ist. Das hat drei Vorteile: Nutzer finden sie dort, wo sie solche Angaben erwarten. Sie können die Seite unabhängig von den AGB aktualisieren. Und Prüfwerkzeuge, auch die automatisierten Vorprüfungen der MLBF, erkennen den Link zuverlässig.
Achten Sie auf diese Punkte:
- Die Linkbeschriftung ist eindeutig, zum Beispiel „Barrierefreiheit“.
- Der Link ist im Footer auf allen Seiten erreichbar, auch im Checkout, soweit Ihr Shopsystem das zulässt.
- Die Seite selbst ist barrierefrei: echte Überschriften, ausreichende Kontraste, keine Textgrafiken.
- Optional verweisen Sie in den AGB zusätzlich auf die Seite.
In Shopify legen Sie die Seite unter Onlineshop > Seiten an und fügen sie unter Inhalte > Menüs dem Footer-Menü hinzu. Weitere Shopify-Schritte finden Sie in unserer Shopify-Checkliste zum BFSG.
Muster: Informationen zur Barrierefreiheit für Ihren Onlineshop
Das folgende Muster deckt die Pflichtangaben nach Anlage 3 ab. Ersetzen Sie alle Angaben in eckigen Klammern und streichen Sie, was auf Ihren Shop nicht zutrifft. Schreiben Sie nur hinein, was tatsächlich stimmt: Eine pauschale Aussage wie „vollständig barrierefrei“ ohne Prüfung kann Ihnen mehr schaden als nutzen.
Informationen zur Barrierefreiheit
Stand: [TT.MM.JJJJ]
1. Unser Angebot
[Firmenname] betreibt unter [Ihre Domain] einen Onlineshop für [Produktkategorie, z. B. Naturkosmetik]. Verbraucherinnen und Verbraucher können in unserem Shop Produkte suchen, sich über Eigenschaften und Preise informieren, Produkte in den Warenkorb legen, bestellen und bezahlen. Optional können sie ein Kundenkonto anlegen, um Bestellungen einzusehen und Retouren anzumelden.
2. So funktioniert eine Bestellung
- Sie finden Produkte über die Hauptnavigation, die Suche oder die Filter auf den Kategorieseiten.
- Auf der Produktseite wählen Sie gegebenenfalls Variante und Menge und legen das Produkt in den Warenkorb.
- Im Warenkorb prüfen Sie Ihre Auswahl und gehen zur Kasse.
- In der Kasse geben Sie Liefer- und Rechnungsadresse ein und wählen Versand- und Zahlungsart. Wir bieten [Zahlungsarten] an.
- Nach Absenden der Bestellung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von [X] Werktagen.
- Rücksendungen melden Sie [über Ihr Kundenkonto / per E-Mail an ...] an.
Bei Fragen zum Ablauf erreichen Sie uns unter [E-Mail] und [Telefonnummer, Erreichbarkeit].
3. Wie wir die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen
Unser Onlineshop soll die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der zugehörigen Verordnung (BFSGV) erfüllen. Als technischen Maßstab verwenden wir die Norm EN 301 549 und die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) [2.1 / 2.2] in der Konformitätsstufe AA. Dazu haben wir unter anderem folgende Maßnahmen umgesetzt:
- Alle Funktionen, einschließlich Navigation, Filter, Warenkorb und Kasse, sind mit der Tastatur bedienbar. Der Tastaturfokus ist jederzeit sichtbar.
- Ein Link am Seitenanfang führt direkt zum Hauptinhalt.
- Bilder mit Informationsgehalt haben Textalternativen.
- Texte und Bedienelemente haben ausreichende Farbkontraste.
- Die Seiten lassen sich bis 400 % vergrößern, ohne dass Inhalte verloren gehen oder seitlich gescrollt werden muss.
- Formularfelder sind beschriftet, Fehlermeldungen werden im Text erklärt.
- Seiten sind mit Überschriften gegliedert, die Sprache der Inhalte ist ausgezeichnet.
- [Weitere Maßnahmen, z. B. Untertitel für Produktvideos]
Wir haben unseren Shop zuletzt am [Datum] geprüft. Die Prüfung umfasste [eine automatisierte Prüfung von X Seiten sowie manuelle Tests mit Tastatur, Bildschirmvergrößerung und dem Screenreader NVDA / VoiceOver]. [Optional: Die Prüfung wurde durch (Dienstleister) durchgeführt.]
4. Bekannte Einschränkungen
Folgende Bereiche sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:
- [Beschreibung, z. B. „Der Produktkonfigurator für Gravuren ist nicht vollständig mit der Tastatur bedienbar.“] Wir beheben dies voraussichtlich bis [Monat/Jahr]. Bis dahin nehmen wir Bestellungen mit Gravur gerne per E-Mail oder Telefon entgegen.
- [Beschreibung von Inhalten oder Diensten Dritter, z. B. eingebundene Zahlungsdienste, sofern bekannt]
5. Barrierefreiheit unserer Produkte
Soweit Hersteller Informationen zur Barrierefreiheit ihrer Produkte zur Verfügung stellen, finden Sie diese auf der jeweiligen Produktseite im Bereich [Bezeichnung, z. B. „Produktdetails“].
6. Barrieren melden
Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Informationen in einem anderen Format benötigen, schreiben Sie uns an [E-Mail-Adresse für Barrierefreiheit] oder rufen Sie uns an unter [Telefonnummer]. Wir antworten in der Regel innerhalb von [X] Werktagen.
7. Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)
Carl-Miller-Straße 6
39112 Magdeburg
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
Website: https://www.mlbf-barrierefrei.de
Prüfen Sie die Kontaktdaten der MLBF vor der Veröffentlichung auf deren Website, denn Telefonnummern und Kontaktwege können sich ändern.
Häufige Fehler
Behördenvorlage ohne Anpassung. Viele Muster im Netz stammen aus dem öffentlichen Sektor. Sie enthalten Abschnitte, die für Unternehmen nicht passen, und es fehlen die Beschreibung der Dienstleistung und der Ablauf der Bestellung.
Unbelegte Konformitätsaussagen. „Unser Shop ist vollständig barrierefrei“ ist eine Tatsachenbehauptung. Wenn ein Test das Gegenteil zeigt, haben Sie neben dem Mangel auch eine falsche Aussage veröffentlicht.
Falsche oder fehlende Behörde. Zuständig für Unternehmen ist die MLBF in Magdeburg, nicht die Bundesfachstelle Barrierefreiheit und auch keine Landesbehörde.
Versteckter Link. Ein Verweis nur in den AGB, ein Link, der vom Cookie-Banner verdeckt wird, oder eine Seite, die nur über die Sitemap erreichbar ist, erfüllen den Zweck nicht.
Nicht barrierefreies Format. Eine Grafik oder ein eingescanntes PDF verfehlt die Anforderung, die Informationen in barrierefreier Form bereitzustellen.
Overlay als Maßnahme. „Wir nutzen ein Barrierefreiheits-Widget“ beschreibt nicht, wie Ihr Shop die Anforderungen erfüllt. Warum ein solches Plugin nicht genügt, erklären wir in Accessibility-Overlays und das BFSG.
Keine Aktualisierung. Nach einem Relaunch, einem Theme-Wechsel oder neuen Apps stimmen die Angaben oft nicht mehr. Planen Sie eine Überprüfung mindestens einmal im Jahr und nach jeder größeren Änderung ein.
Häufige Fragen
Muss die Erklärung in den AGB stehen?
Nein. Anlage 3 BFSG erlaubt die Veröffentlichung in den AGB oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise. Eine eigene, im Footer verlinkte Seite ist in der Praxis die übersichtlichere Lösung.
Brauche ich als Kleinstunternehmen eine Erklärung?
Wenn Sie nach § 3 Abs. 3 BFSG als Kleinstunternehmen ausgenommen sind, gelten die Anforderungen an Ihre Dienstleistung nicht, und damit entfällt auch diese Pflicht. Eine freiwillige Seite, die Ihre Maßnahmen und einen Kontakt für Barrieren nennt, schadet aber nicht. Mehr zur Ausnahme lesen Sie in BFSG für Onlineshops: Diese Pflichten gelten seit Juni 2025.
Darf ich bekannte Mängel in der Erklärung nennen?
Ja, und das ist sinnvoll. Ehrlich benannte Einschränkungen mit Zeitplan und Alternative sind besser als eine pauschale Konformitätsaussage, die einer Prüfung nicht standhält. Sie ersetzen aber nicht die Pflicht, die Mängel zu beheben.
Wie oft muss ich die Erklärung aktualisieren?
Eine feste Frist nennt das Gesetz nicht. Die Informationen müssen aber stimmen, solange Sie den Shop betreiben. Aktualisieren Sie sie nach jeder größeren Änderung und prüfen Sie sie mindestens einmal im Jahr.
Nächster Schritt
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Dieser Artikel ist eine technische Einordnung und keine Rechtsberatung.