BFSG für Onlineshops: Diese Pflichten gelten seit Juni 2025
Welche Onlineshops das BFSG betrifft, was WCAG 2.1 AA und Anlage 3 verlangen, welche Bußgelder drohen und wie Sie jetzt sinnvoll mit der Umsetzung starten.
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es setzt den European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882) in deutsches Recht um und verpflichtet erstmals auch private Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Onlineshops, die an Verbraucher verkaufen, gehören ausdrücklich dazu. Viele Shopbetreiber wissen trotzdem nicht genau, ob sie betroffen sind, was konkret verlangt wird und wo sie anfangen sollen.
Dieser Artikel ordnet die Pflichten praktisch ein. Er ist eine technische Einordnung und keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Bewertung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich bitte an eine Anwältin oder einen Anwalt.
Seit wann gilt das BFSG?
Das Gesetz gilt für Dienstleistungen, die ab dem 28. Juni 2025 für Verbraucher erbracht werden. Eine allgemeine Schonfrist für bestehende Shops gibt es nicht. Ein Shop, der schon vor dem Stichtag online war und weiterhin Bestellungen von Verbrauchern annimmt, erbringt seine Dienstleistung auch danach und fällt damit unter das Gesetz.
Die Übergangsregelungen in § 38 BFSG betreffen vor allem Produkte, die ein Dienstleister schon vor dem Stichtag eingesetzt hat, etwa Selbstbedienungsterminals, sowie bereits geschlossene Verträge. Ob und wie weit sich ein Shopbetreiber für seine Website darauf berufen kann, ist umstritten. Planen Sie Ihre Umsetzung besser nicht auf Basis dieser Regel.
Ausnahmen nennt § 1 Abs. 4 BFSG, etwa für Videos und PDF-Dateien, die vor dem Stichtag veröffentlicht wurden, für Archivinhalte, die nicht mehr bearbeitet werden, und für Inhalte Dritter, die Sie weder finanzieren noch kontrollieren. Ein Bewertungs-Widget, das Sie selbst in Ihren Shop einbauen, ist aber in aller Regel Teil Ihres Angebots.
Welche Onlineshops sind betroffen?
Das BFSG erfasst sogenannte Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Gemeint sind nach § 2 Nr. 26 BFSG Dienste, die über Websites und mobile Apps angeboten und auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden. Vereinfacht gesagt: Wenn Verbraucher in Ihrem Shop online einen Vertrag schließen können, sind Sie grundsätzlich betroffen. Das gilt unabhängig vom Shopsystem, also für Shopify, Shopware, WooCommerce und Eigenentwicklungen gleichermaßen, und es gilt auch für Ihre Shopping-App.
Verpflichtet ist der Shopbetreiber, nicht die Agentur, die den Shop gebaut hat. Agenturen sollten trotzdem vertraglich festhalten, welcher Standard geschuldet ist.
Reine B2B-Shops
Das BFSG schützt Verbraucher. Shops, die ausschließlich an Unternehmen verkaufen, sind nach Einschätzung der Bundesfachstelle Barrierefreiheit nicht betroffen. Entscheidend ist, dass der B2B-Charakter tatsächlich umgesetzt ist, zum Beispiel durch eine Freischaltung erst nach Prüfung von Gewerbenachweis oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Ein Shop, in dem Privatpersonen faktisch ohne Hürde bestellen können, lässt sich kaum als reiner B2B-Shop einordnen.
Die Ausnahme für Kleinstunternehmen
Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind nach § 3 Abs. 3 BFSG von den Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gilt nach § 2 Nr. 17 BFSG ein Unternehmen, das
- weniger als zehn Personen beschäftigt und
- entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielt oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro hat.
Bei den finanziellen Werten genügt es, wenn einer der beiden die Schwelle nicht überschreitet. Die Marktüberwachungsstelle MLBF nennt weitere Details zur Berechnung:
- Beschäftigte werden in Jahresarbeitseinheiten gezählt. Teilzeitkräfte und Saisonkräfte zählen anteilig, Auszubildende und Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit nicht.
- Der Umsatz wird ohne Mehrwertsteuer angesetzt.
- Bei Beteiligungen und verbundenen Unternehmen werden deren Zahlen je nach Verbindung anteilig oder vollständig mitgerechnet, entsprechend der KMU-Definition der EU.
- Ein einmaliges Über- oder Unterschreiten ändert den Status nicht. Maßgeblich sind zwei aufeinanderfolgende Geschäftsjahre. Halten Sie Nachweise für mindestens die letzten zwei Geschäftsjahre bereit.
Wichtig: Die Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen. Verkaufen Sie Produkte, die selbst unter das BFSG fallen, etwa Computer, Smartphones oder E-Book-Reader, können für diese Produkte zusätzliche Händlerpflichten gelten, die von der Kleinstunternehmen-Ausnahme nicht erfasst sind.
| Situation | Betroffen? |
|---|---|
| B2C-Shop mit 25 Beschäftigten | Ja |
| B2C-Shop mit 6 Beschäftigten und 1,5 Mio. Euro Umsatz | Nein, Kleinstunternehmen |
| B2C-Shop mit 6 Beschäftigten, 3 Mio. Euro Umsatz und 1,2 Mio. Euro Bilanzsumme | Nein, ein finanzielles Kriterium genügt |
| B2C-Shop mit 12 Jahresarbeitseinheiten und 800.000 Euro Umsatz | Ja, Mitarbeiterschwelle überschritten |
| Reiner B2B-Shop mit geprüftem Gewerbenachweis | In der Regel nein |
| Shop für Geschäfts- und Privatkunden | Ja, sofern kein Kleinstunternehmen |
Was das BFSG konkret verlangt
Nach § 3 Abs. 1 BFSG ist eine Dienstleistung barrierefrei, wenn Menschen mit Behinderungen sie „in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe“ finden, aufrufen und nutzen können. Die Details stehen in der Verordnung zum BFSG (BFSGV). Für Websites und Apps verlangt § 12 BFSGV, dass sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet sind. Das sind genau die vier Grundprinzipien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).
Für den Onlinehandel ergänzt § 19 BFSGV zwei Punkte: Sie stellen Informationen zur Barrierefreiheit der angebotenen Produkte bereit, soweit der Hersteller sie liefert. Und Funktionen zur Identifizierung, Sicherheit und Zahlung müssen ebenfalls barrierefrei nutzbar sein.
Der technische Maßstab: EN 301 549 und WCAG 2.1 AA
Das Gesetz enthält keine eigene Prüfliste. In der Praxis gilt die europäische Norm EN 301 549 als Maßstab, die für Webinhalte auf die WCAG 2.1 in der Konformitätsstufe AA verweist. Im September 2026 wurde die neue Fassung EN 301 549 V4.1.1 veröffentlicht, die auf WCAG 2.2 AA verweist. Eine gesetzliche Konformitätsvermutung nach § 4 BFSG entsteht erst, wenn eine Norm für den European Accessibility Act im Amtsblatt der EU gelistet ist. Unsere Empfehlung: Prüfen Sie heute gegen WCAG 2.1 AA und nehmen Sie die zusätzlichen Kriterien aus WCAG 2.2 gleich mit.
Was das im Shop bedeutet, zeigt diese Auswahl:
| Anforderung (WCAG) | Was das im Shop bedeutet |
|---|---|
| Alternativtexte (1.1.1) | Produktbilder, Banner und Icons haben sinnvolle Textalternativen |
| Kontrast (1.4.3, 1.4.11) | Mindestens 4,5:1 für normalen Text, 3:1 für große Schrift und Bedienelemente |
| Tastaturbedienung (2.1.1) | Menü, Filter, Variantenwahl, Warenkorb und Checkout funktionieren ohne Maus |
| Sichtbarer Fokus (2.4.7) | Beim Tabben ist immer erkennbar, wo man sich befindet |
| Umbruch bei Vergrößerung (1.4.10) | Bei 320 Pixel Breite oder 400 % Zoom kein horizontales Scrollen |
| Bereiche überspringen (2.4.1) | Ein Sprunglink führt an der Navigation vorbei zum Inhalt |
| Formulare (3.3.1, 3.3.2) | Felder sind beschriftet, Fehlermeldungen sind verständlich |
| Name, Rolle, Wert (4.1.2) | Buttons, Farbauswahl und Akkordeons sind für Screenreader benannt |
| Klickflächen (2.5.8, WCAG 2.2) | Bedienelemente sind mindestens 24 mal 24 Pixel groß oder haben genug Abstand |
Informationen zur Barrierefreiheit nach Anlage 3
Neben der technischen Umsetzung verlangt § 14 BFSG, dass Sie Informationen nach Anlage 3 erstellen und öffentlich in barrierefreier Form zugänglich machen, und zwar in Ihren AGB oder „auf andere deutlich wahrnehmbare Weise“. Vier Inhalte gehören hinein:
- eine allgemeine Beschreibung Ihrer Dienstleistung in barrierefreiem Format,
- Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung nötig sind, etwa wie eine Bestellung abläuft,
- eine Beschreibung, wie Ihr Shop die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt,
- die Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde.
Umgangssprachlich heißt das Dokument meist „Erklärung zur Barrierefreiheit“. Wie Sie es aufbauen und was hineingehört, zeigt unser Artikel Erklärung zur Barrierefreiheit: Muster und Pflichtangaben.
Barrierefreiheit ist eine Daueraufgabe
Nach § 14 Abs. 3 BFSG müssen Sie dafür sorgen, dass Ihr Shop die Anforderungen dauerhaft erfüllt, auch wenn Sie ihn verändern. Stellen Sie fest, dass er sie nicht erfüllt, müssen Sie nachbessern und die Marktüberwachungsbehörde nach § 14 Abs. 4 BFSG unverzüglich informieren. In der Praxis heißt das: Jedes Theme-Update, jede neue App und jedes neue Kampagnenbanner kann neue Barrieren einführen und sollte geprüft werden.
Ausnahme wegen unverhältnismäßiger Belastung
§ 17 BFSG erlaubt Ausnahmen bei unverhältnismäßiger Belastung. Sie müssen diese Beurteilung aber selbst vornehmen, dokumentieren, fünf Jahre aufbewahren und die Behörde unverzüglich informieren. Für einen gewöhnlichen Onlineshop dürfte dieses Argument selten tragen.
Wer kontrolliert: die MLBF in Magdeburg
Zuständig ist bundesweit die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF). Sie ist eine von den Bundesländern gemeinsam errichtete Anstalt öffentlichen Rechts mit Sitz in der Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg.
Laut ihrer Marktüberwachungsstrategie für Dienstleistungen (Stand: 8. Januar 2026) arbeitet die MLBF risikobasiert, anlassunabhängig und auf Hinweise hin. Bei Websites setzt sie ausdrücklich auf automatisierte Vorprüfungen. Als Risikofaktoren nennt sie unter anderem Reichweite, Unternehmensgröße, die Ergebnisse dieser Vorprüfungen und öffentliches Nutzerfeedback.
Verbraucher und anerkannte Verbände können nach § 32 BFSG einen Antrag auf Einschreiten stellen. Außerdem gibt es ein Schlichtungsverfahren nach § 34 BFSG.
Stellt die MLBF Mängel fest, fordert sie Sie auf, diese innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Bleibt das erfolglos, folgt eine zweite Aufforderung. Im letzten Schritt kann sie nach § 29 BFSG anordnen, das Angebot einzustellen. Fehlen nur die Informationen nach Anlage 3, spricht das Gesetz von formaler Nichtkonformität (§ 30 BFSG), für die ein ähnliches Stufenverfahren gilt.
Bußgelder und Abmahnungen
Wer eine Dienstleistung entgegen § 14 Abs. 1 BFSG anbietet, also ohne die geforderte Barrierefreiheit oder ohne die Informationen nach Anlage 3, handelt nach § 37 BFSG ordnungswidrig. Die Geldbuße kann bis zu 100.000 Euro betragen. Andere Verstöße, etwa fehlende Auskünfte gegenüber der Behörde, können mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Das sind Höchstbeträge; die tatsächliche Höhe richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.
Hinzu kommen Abmahnungen: Seit August 2025 berichten Fachkanzleien über erste Fälle, gestützt auf § 3a UWG. Ob das BFSG eine Marktverhaltensregel im Sinne dieser Vorschrift ist, ist noch nicht abschließend geklärt. Mehr dazu in BFSG-Abmahnung: Was Shopbetreiber jetzt wissen müssen.
Die ersten Schritte für Ihren Shop
- Betroffenheit klären. Verkaufen Sie an Verbraucher? Sind Sie ein Kleinstunternehmen? Dokumentieren Sie die Antwort mit Zahlen.
- Bestandsaufnahme machen. Prüfen Sie die wichtigsten Seitentypen automatisiert: Startseite, Kategorie, Produkt, Suche, Warenkorb, Kundenkonto, Kontakt und Rechtstexte.
- Selbst testen. Gehen Sie den Kaufprozess einmal nur mit der Tastatur durch und vergrößern Sie die Seite auf 400 %. Wie Sie automatisierte und manuelle Tests kombinieren, steht in Barrierefreiheit im Onlineshop prüfen.
- Priorisieren. Beginnen Sie mit allem, was den Kauf verhindert: Navigation, Produktauswahl, Warenkorb, Formulare, Cookie-Banner.
- Im Code beheben. Korrigieren Sie Fehler im Theme und in den Inhalten, nicht über ein nachgeladenes Plugin. Warum, erklärt Accessibility-Overlays und das BFSG. Für Shopify gibt es eine eigene Checkliste.
- Informationen veröffentlichen. Erstellen Sie die Informationen nach Anlage 3 und verlinken Sie sie im Footer jeder Seite.
- Prozesse anpassen. Legen Sie fest, wer Alt-Texte pflegt, neue Apps prüft und nach Updates erneut testet.
- Dokumentieren. Halten Sie fest, was Sie wann geprüft und behoben haben.
Häufige Fragen
Gilt das BFSG auch für meine Shopping-App?
Ja. § 2 Nr. 26 BFSG umfasst ausdrücklich Anwendungen auf Mobilgeräten. Es gelten die gleichen Grundprinzipien, Sie müssen iOS und Android aber getrennt testen.
Muss ich als Kleinstunternehmen gar nichts tun?
Für Ihre Dienstleistung gelten die Barrierefreiheitsanforderungen nicht. Halten Sie aber Nachweise zu Beschäftigten, Umsatz und Bilanzsumme bereit, falls die MLBF nachfragt.
Reicht WCAG 2.1 AA oder brauche ich schon WCAG 2.2?
Als Maßstab hat sich bisher WCAG 2.1 AA etabliert. Da die neue Fassung der EN 301 549 auf WCAG 2.2 verweist, sollten Sie die neuen Kriterien jetzt schon mitnehmen, etwa Mindestgrößen für Klickflächen und einen Fokus, der nicht von Sticky-Headern verdeckt wird.
Gibt es ein offizielles Zertifikat für BFSG-Konformität?
Nein. Für Dienstleistungen wie Onlineshops sieht das BFSG keine Zertifizierung vor. Prüfsiegel sind private Angebote. Entscheidend ist, dass Ihr Shop die Anforderungen tatsächlich erfüllt und Sie das nachvollziehbar dokumentieren.
Nächster Schritt
Prüfen Sie in 30 Sekunden kostenlos, wo Ihr Shop beim BFSG steht: Jetzt kostenlosen BFSG-Check starten. Wenn Sie Unterstützung bei der Umsetzung brauchen, behebt Codext als Shopify Premier Partner die gefundenen Barrieren direkt in Ihrem Shopify-Theme.
Dieser Artikel ist eine technische Einordnung und keine Rechtsberatung.