BFSG-Abmahnung: Was Shopbetreiber jetzt wissen müssen
Wer wegen fehlender Barrierefreiheit abmahnen darf, was meist zuerst beanstandet wird, wie Sie richtig reagieren und wie Sie einer Abmahnung vorbeugen.
Kurz nachdem das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) am 28. Juni 2025 in Kraft getreten war, berichteten Fachkanzleien über die ersten Abmahnungen gegen Onlineshops. Seitdem ist das Thema bei vielen Shopbetreibern angekommen, oft verbunden mit Unsicherheit: Wer darf überhaupt abmahnen? Ist so eine Abmahnung wirksam? Und was ist zu tun, wenn ein Schreiben im Postfach liegt?
Dieser Artikel gibt einen Überblick aus Sicht der Praxis. Er ist ausdrücklich keine Rechtsberatung. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, wenden Sie sich bitte umgehend an eine Anwältin oder einen Anwalt für Wettbewerbsrecht.
Wer darf wegen BFSG-Verstößen abmahnen?
Das BFSG selbst enthält keine eigene Regelung zu Abmahnungen. Abmahnungen stützen sich auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Nach § 3a UWG handelt unlauter, wer gegen eine gesetzliche Vorschrift verstößt, die „auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln“. Ob die Pflichten aus dem BFSG solche Marktverhaltensregeln sind, ist umstritten. Viele Juristen halten das für gut vertretbar, weil das BFSG regelt, wie Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern angeboten werden dürfen. Eine veröffentlichte Gerichtsentscheidung, die diese Frage klärt, ist uns bis zum Zeitpunkt dieses Artikels nicht bekannt.
Wenn die Voraussetzungen vorliegen, kommen nach § 8 Abs. 3 UWG vor allem diese Gruppen als Absender in Betracht:
| Wer | Voraussetzung | Was typischerweise verlangt wird |
|---|---|---|
| Mitbewerber | Konkretes Wettbewerbsverhältnis, Vertrieb in nicht unerheblichem Maß und nicht nur gelegentlich | Unterlassungserklärung, Ersatz der Anwaltskosten |
| Wirtschaftsverbände | Eintrag in der Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände beim Bundesamt für Justiz | Unterlassungserklärung, Kostenpauschale |
| Verbraucherschutzverbände | Eintrag als qualifizierte Einrichtung, etwa Verbraucherzentralen | Unterlassungserklärung, gegebenenfalls Klage |
Daneben gibt es Wege, die keine Abmahnung sind, aber ebenfalls zu Ihnen führen können: Verbraucher und anerkannte Behindertenverbände können bei der Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) nach § 32 BFSG einen Antrag auf Einschreiten stellen. Außerdem gibt es ein Schlichtungsverfahren nach § 34 BFSG. Die MLBF kann Fristen setzen, im äußersten Fall das Angebot untersagen, und Bußgelder bis 100.000 Euro sind möglich. Die Einzelheiten zu den Pflichten finden Sie in BFSG für Onlineshops: Diese Pflichten gelten seit Juni 2025.
Was bisher bekannt ist
Nach Berichten von Fachkanzleien wurden die ersten BFSG-Abmahnungen im August 2025 verschickt, rund sechs Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes. Abgemahnt wurde in diesen Fällen über eine Kanzlei im Namen eines Unternehmers, der sich auf seine Stellung als Mitbewerber berief. Die Vorwürfe waren auffallend allgemein gehalten: Der Shop sei nicht barrierefrei, belegt teils nur mit Screenshots, ohne konkrete Mängel zu benennen. Gefordert wurden teils über 1.000 Euro, verbunden mit einem Vergleichsangebot von rund 600 Euro. Seit Anfang 2026 wurde über eine weitere Abmahnwelle mit Forderungen von mehreren tausend Euro berichtet.
Mehrere Kanzleien halten solche Schreiben für angreifbar, etwa weil zweifelhaft ist, ob überhaupt ein Wettbewerbsverhältnis besteht, oder weil die Abmahnung den Verstoß nicht konkret genug beschreibt. Das ist aber eine Frage des Einzelfalls. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass eine Abmahnung unwirksam ist, sondern lassen Sie sie prüfen.
Was typischerweise zuerst beanstandet wird
Ob in einer Abmahnung, einer Verbraucherbeschwerde oder bei einer Vorprüfung durch die Behörde: Zuerst fallen die Mängel auf, die sich schnell und ohne Fachwissen feststellen oder automatisiert messen lassen.
Fehlende Informationen zur Barrierefreiheit. Ob die Seite existiert, erkennt jeder mit einem Blick in den Footer. Für die MLBF ist das eine sogenannte formale Nichtkonformität nach § 30 BFSG. Wie Sie die Seite aufbauen, zeigt unser Muster für die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Zu geringe Kontraste. Hellgraue Schrift, Pastell-Buttons und Text auf Bildern lassen sich mit jedem Prüftool messen und per Screenshot belegen.
Fehlende Alternativtexte. Produktbilder ohne Alt-Text gehören zu den häufigsten Fehlern in Onlineshops und sind automatisiert leicht zu finden.
Keine Tastaturbedienung und unsichtbarer Fokus. Wer den Shop mit der Tabulatortaste nicht bedienen kann oder nicht sieht, wo er sich befindet, kann nicht einkaufen. Das lässt sich in Minuten nachweisen.
Unbeschriftete Formularfelder und unzugängliche Cookie-Banner. Ein Cookie-Banner, das sich nicht per Tastatur schließen lässt, blockiert den gesamten Shop.
So reagieren Sie auf eine Abmahnung
- Ruhe bewahren, Frist notieren. Abmahnungen setzen meist kurze Fristen. Ignorieren Sie das Schreiben nicht, sonst droht eine einstweilige Verfügung, deren Kosten schnell höher sind als die ursprüngliche Forderung.
- Nichts vorschnell unterschreiben. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung bindet Sie dauerhaft und ist oft mit einer Vertragsstrafe für jeden künftigen Verstoß verbunden. Weil kaum eine Website völlig fehlerfrei ist, kann eine zu weit gefasste Erklärung wie „die Website nicht barrierefrei zu betreiben“ schnell teuer werden.
- Nicht sofort zahlen. Auch ein Vergleichsangebot mit Rabatt bei schneller Zahlung sollten Sie erst nach anwaltlicher Prüfung annehmen.
- Anwalt einschalten. Lassen Sie unter anderem prüfen, ob der Absender überhaupt anspruchsberechtigt ist, ob die Abmahnung die formalen Anforderungen nach § 13 Abs. 2 UWG erfüllt, ob Anzeichen für Rechtsmissbrauch nach § 8c UWG bestehen und ob Erleichterungen bei Kostenersatz und Vertragsstrafe nach § 13 Abs. 4 und § 13a UWG in Betracht kommen. Bei einer missbräuchlichen Abmahnung können Sie nach § 8c Abs. 3 UWG unter Umständen sogar Ihre eigenen Anwaltskosten ersetzt verlangen.
- Beweise sichern. Dokumentieren Sie den Zustand Ihres Shops zum Zeitpunkt der Abmahnung mit Datum, etwa durch Screenshots und einen Prüfbericht.
- Mängel trotzdem beheben. Unabhängig davon, ob die Abmahnung wirksam ist: Die Pflichten aus dem BFSG bestehen, und die nächste Abmahnung oder eine Prüfung der MLBF kann folgen. Dokumentieren Sie, was Sie wann korrigiert haben.
Abmahnung, Behördenverfahren und Bußgeld im Vergleich
| Merkmal | Abmahnung | Verfahren der MLBF | Bußgeld |
|---|---|---|---|
| Grundlage | UWG | §§ 29, 30 BFSG | § 37 BFSG |
| Absender | Mitbewerber, Verbände | Behörde | Behörde |
| Ziel | Unterlassung und Kostenersatz | Herstellung der Barrierefreiheit | Ahndung eines Verstoßes |
| Ablauf | Frist, sonst gerichtliches Verfahren | Frist, zweite Frist, im äußersten Fall Untersagung | Bis 100.000 Euro, je nach Verstoß |
Checkliste: So beugen Sie einer Abmahnung vor
- Informationen zur Barrierefreiheit sind veröffentlicht, im Footer jeder Seite verlinkt und nennen die MLBF als zuständige Behörde.
- Kontraste erfüllen mindestens 4,5:1 für normalen Text und 3:1 für große Schrift und Bedienelemente, auch bei Badges, Platzhaltern und Bannern.
- Alle Produktbilder und informativen Grafiken haben sinnvolle Alternativtexte.
- Der gesamte Kaufprozess ist mit der Tastatur bedienbar, und der Fokus ist immer sichtbar.
- Formularfelder sind beschriftet, Fehlermeldungen sind verständlich.
- Bei 400 % Zoom oder 320 Pixel Breite funktioniert der Shop ohne seitliches Scrollen.
- Cookie-Banner und Popups sind per Tastatur bedienbar und lassen sich schließen.
- Ein Sprunglink zum Hauptinhalt ist vorhanden, die Seitensprache ist ausgezeichnet, Überschriften sind sinnvoll gegliedert.
- Apps und Widgets wurden getestet; Sie verlassen sich nicht auf ein Overlay. Warum, steht in Accessibility-Overlays und das BFSG.
- Prüfungen und Korrekturen sind mit Datum dokumentiert.
- Nach Theme-Updates und neuen Apps wird erneut geprüft.
Wie Sie diese Punkte effizient prüfen, beschreibt Barrierefreiheit im Onlineshop prüfen: Tools, Kosten und Grenzen. Für Shopify-Shops gibt es eine eigene Checkliste zum BFSG.
Häufige Fragen
Ist eine BFSG-Abmahnung überhaupt wirksam?
Das hängt vom Einzelfall ab. Ob BFSG-Verstöße über das UWG abgemahnt werden können, ist noch nicht abschließend gerichtlich geklärt. Zusätzlich muss der Absender anspruchsberechtigt sein und die Abmahnung formal korrekt. Lassen Sie jede Abmahnung anwaltlich prüfen.
Wie hoch sind die Kosten einer BFSG-Abmahnung?
Bekannt gewordene Forderungen reichten von einigen hundert bis zu mehreren tausend Euro. Hinzu kommen Ihre eigenen Anwaltskosten und gegebenenfalls Vertragsstrafen bei späteren Verstößen. Teurer wird es meist erst, wenn eine Frist ungenutzt verstreicht und ein Gerichtsverfahren folgt.
Schützt mich ein Overlay-Plugin vor Abmahnungen?
Nein. Ein Overlay ändert den Code Ihres Shops nicht. Mängel wie fehlende Alt-Texte oder zu geringe Kontraste bleiben im Quellcode bestehen und lassen sich weiterhin feststellen.
Bin ich als Kleinstunternehmen vor Abmahnungen sicher?
Wenn Sie die Voraussetzungen der Kleinstunternehmen-Ausnahme erfüllen, gelten die Barrierefreiheitsanforderungen für Ihren Shop nicht, und ein Verstoß liegt insoweit nicht vor. Eine Abmahnung kann Sie trotzdem erreichen. Halten Sie daher Nachweise zu Beschäftigtenzahl, Umsatz und Bilanzsumme bereit.
Nächster Schritt
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Dieser Artikel ist eine technische Einordnung und keine Rechtsberatung.